Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch während unserer individuellen telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail. Gerne vereinbaren wir einen Erstgesprächstermin mit Ihnen (Psychotherapeutische Sprechstunde).
Sollte sich in diesem Gespräch zeigen, dass eine Psychotherapie indiziert ist, folgen darauf 2 weitere Sprechstunden und bis zu vier probatorische Sitzungen, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen. Orientiert an Ihren Anliegen entwickeln wir gemeinsam Therapieziele und einen Behandlungsplan. Anhand einer ausführlichen biographischen Anamnese erarbeiten wir auf Grundlage eines individuellen Erklärungsmodells prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Faktoren für Ihre Beschwerden. Danach schließt sich die eigentliche Therapie an, welche anhand spezifischer Interventionen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anliegen zugeschnitten ist, um den bestmöglichen Behandlungserfolg erzielen zu können.
Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden  in aller Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierzu ist ein Antrag sowie die Erstellung eines Gutachtens unsererseits erforderlich. Zu Ausnahmen bezüglich der Kostenübernahme informieren wir Sie gerne im Erstgespräch.
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Die Erstattung ist abhängig von Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Am besten informieren Sie sich bereits vor Therapiebeginn über Ihre vertraglichen Bestimmungen und fordern die notwendigen Formulare an.  Im Durchschnitt werden 50 Behandlungsstunden gewährt. Die Abrechnung von Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie sind an keine Formalitäten gebunden. In der Regel bekommen Sie monatlich eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richtet. Als Selbstzahler sind die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Es erfolgt keine Hinterlegung einer Diagnose, da keine Informationen an Ihre Krankenkasse oder andere Versicherungen weitergegeben werden. Da es keiner Kostenzusage Ihrer Versicherung bedarf, können Sie therapeutische Leistungen direkt in Anspruch nehmen.